Facelift in Berlin

10 häufige Fragen zum Facelift

 

Das Älterwerden ist zwar ein natürlicher Prozess, doch nicht jeder möchte die damit verbundenen körperlichen Veränderungen hinnehmen. Vor allem im Gesicht entstehen Hautüberschüsse und Falten bilden sich. Diese lassen Patienten oft älter wirken, als sie sich fühlen. Die Ästhetisch-Plastische Chirurgie hält zur Verjüngung der Gesichtshaut viele verschiedene Behandlungsformen bereit – darunter auch das Facelift in Berlin. Zehn häufig gestellte Fragen zu diesem Eingriff haben wir in diesem Text zusammengefasst und beantwortet.

 

Wofür steht die Bezeichnung „Facelift“?

Der Begriff Facelift setzt sich aus den englischen Wörtern „face“ für Gesicht und „lift“ für anheben zusammen. Wie die Bezeichnung schon sagt, wird bei dem Eingriff die Gesichtshaut angehoben, um einen Straffungseffekt zu erzielen.

 

Wie lange ist das Gesicht nach dem Facelift geschwollen?

Nach einem Facelift treten in der Regel Schwellungen im Bereich des Gesichtes auf. Diese fallen von Patient zu Patient unterschiedlich stark aus und heilen auch individuell schneller oder langsamer ab. In der Regel schwillt das Gesicht in den ersten beiden Tagen am stärksten an, innerhalb von zwei bis drei Wochen haben sich für gewöhnlich alle Schwellungen zurückgebildet.

 

Sind nach dem Eingriff Narben sichtbar?

Nach einem Facelift sind die Narben noch sichtbar, die Schnittführung wird jedoch so vorgenommen, dass diese an Stellen entstehen, die kaum zu erkennen sind. Je nachdem, wie der individuelle Heilungsprozess verläuft, sind die Narben nach spätestens einem Jahr meist kaum bis gar nicht mehr zu erkennen.

 

Darf ich mich nach dem Facelift sonnen?

Nach einem Facelift dürfen sich Patienten wieder sonnen, jedoch nicht sofort! Bis die Wundheilung abgeschlossen ist, also etwa drei bis vier Wochen nach dem Eingriff, sollten Patienten die direkte Sonneneinstrahlung vermeiden. Wird das Gesicht dennoch der Sonne ausgesetzt, empfiehlt es sich, die Haut vorsichtig mit Sonnenschutzfaktor 50 einzucremen und zum Schutz der Augenpartie eine Sonnenbrille zu tragen.

 

Wann kann ich mir nach einem Facelift die Haare waschen?

Prinzipiell können sich Patienten schon am Tag nach dem Eingriff die Haare waschen. Sie sollten dabei jedoch nur lauwarmes Wasser verwenden und auf Pflegemittel verzichten. Zur Trocknung der Haare sollte in den ersten Wochen kein Föhn benutzt werden, da sich die heiße Luft negativ auf den Heilungsprozess auswirken kann.

 

Ich trage Kontaktlinsen, kann ich diese auch nach dem Eingriff tragen?

Je nachdem, welche Bereiche bei einem Facelift gestrafft wurden, kann auch die Augenpartie geschwollen sein. In diesem Fall sollten Patienten zunächst auf das Tragen von Kontaktlinsen verzichten. Patienten können jedoch stattdessen eine Brille tragen.

 

Wie lange hält das Ergebnis an?

Da es sich bei einem Facelift wie bei jedem ästhetisch-plastischen Eingriff um eine individuelle Behandlung handelt, gibt es keine allgemeingültige Antwort auf die Frage, wie lange das Ergebnis anhält. Faktoren, die dies beeinflussen können, sind zum Beispiel das Alter des Patienten oder die Lebensführung. In der Regel kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Resultat eines Facelifts für etwa 10-15 Jahre sichtbar bleibt.

 

Für wen ist ein Facelift geeignet?

Das Facelift zählt sowohl bei Frauen als auch bei Männern zu den beliebtesten ästhetisch-plastischen Eingriffen. Es eignet sich für alle Patienten, die sich eine Verjüngung des Gesichts und damit des allgemeinen Erscheinungsbildes wünschen.

 

Kann ein Facelift mit anderen ästhetisch-plastischen Eingriffen kombiniert werden?

Je nach Wunsch des Patienten ist es durchaus möglich, das Facelift mit anderen Eingriffen zu kombinieren. Dies sind in der Regel ebenfalls Behandlungen im Gesichts-, Stirn- oder Halsbereich. Ein Facelift kann zum Beispiel mit einer Oberlidstraffung oder einer Unterlidstraffung kombiniert werden oder auch durch eine Ohrenkorrektur ergänzt werden.

 

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Facelift?

Da es sich bei einem Facelift um einen rein ästhetischen Eingriff handelt, werden die Kosten für die Behandlung in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Das entscheidende Kriterium für die Übernahme der Kosten besteht in der Frage nach der medizinischen Notwendigkeit des Eingriffs – diese ist bei einem Facelift nicht gegeben.

 

Haben Sie noch weitere Fragen zum Facelift in Berlin? Prof. Dr. Johannes C. Bruck erklärt Ihnen gerne den genauen Ablauf und alle weiteren Informationen zu der Behandlung. Vereinbaren Sie dazu einfach einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

 

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